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Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1953 von den Rechtsanwälten Dr. Herbert Richter und Dr. Hans Georg Herzog gegründet. Dr. Franz Marschall trat 1977 als Partner in die Kanzlei ein, Mag. René Heinz im Jahr 2005. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich bei Vertragserrichtungen sowie Gesellschafts- und Unternehmensgründungen als auch vor Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden. Wir sind im gesamten Bundesgebiet und auch international tätig.