Um Erbstreitigkeiten zu verhindern, empfiehlt es sich, den Nachlass – etwa durch die Errichtung eines Testamentes, eines Erbvertrages oder einer Schenkung auf den Todesfall – geregelt zu übergeben.
Wir stehen auch als Erbenmachthaber und in Verlassenschaftsverfahren als Rechtsvertreter zur Verfügung.
Überblick über unsere Leistungen:
- Erbrechtliche Vermögensgestaltung
- Testamentserrichtung
- Testamentsanfechtung
- Vermögensübertragung/Schenkungen unter Lebenden auf den Todesfall
- Pflichtteilsrecht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- letztwillige Verfügungen
- Schenkungsverträge auf den Todesfall
- Erbverträge
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Erbbauseinandersetzung (außergerichtlich und gerichtlich)