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Um Erbstreitigkeiten zu verhindern, empfiehlt es sich, den Nachlass – etwa durch die Errichtung eines Testamentes, eines Erbvertrages oder einer Schenkung auf den Todesfall – geregelt zu übergeben.

Wir stehen auch als Erbenmachthaber und in Verlassenschaftsverfahren als Rechtsvertreter zur Verfügung.

Überblick über unsere Leistungen:

  • Erbrechtliche Vermögensgestaltung
  • Testamentserrichtung
  • Testamentsanfechtung
  • Vermögensübertragung/Schenkungen unter Lebenden auf den Todesfall
  • Pflichtteilsrecht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • letztwillige Verfügungen
  • Schenkungsverträge auf den Todesfall
  • Erbverträge
  • Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Erbbauseinandersetzung (außergerichtlich und gerichtlich)