Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Betreuung in sämtlichen Bereichen des Miet- und Wohnrechtes an; insbesondere betreuen wir Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwalter.
Wir beraten unsere Mandanten bereits vor Abschluss eines Bestandvertrages oder Wohnungseigentumsvertrages sowie in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gerichtlichen Aufkündigungen, Mietzins- und Räumungsklagen, Anträgen auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten etc. Im Streitfall vertreten wir sowohl vor Zivilgerichten, als auch vor Schlichtungsstellen.
Überblick über unsere Leistungen:
- Bestandrecht im Gewerbe-, Industrie und Privatbereich
- Miet- und Pachtverträge
- Wohnungseigentumsverträge
- Vertretung in strittigen Verfahren
- Vertretung in außerstreitigen Verfahren
- Außergerichtliche Durchsetzung von miet- und wohnrechtlichen Ansprüchen